Beitrittserklärung / Mitgliedervertrag

Ordentliches Mitglied kann auf schriftlichen Antrag jede natürliche und juristische Person werden, die gewillt ist die Bestrebungen des Vereins zu unterstützen. Das Aufnahmegesuch ist zugleich die Anerkennung der Satzung. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Handelt es sich um Minderjährige, ist die Aufnahmeerklärung auch von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben.

Ihre personenbezogenen Daten werden nur zum rechtmäßigen Zweck der Aufgabenerfüllung des BRSV-Gunzenhausen e. V. gespeichert und genutzt, entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden alle Ihre personenbezogenen Daten automatisch gelöscht!